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PKV-Wechsel: Tarifwechsel oder Anbieterwechsel – was für wen sinnvoll ist

24. Aug.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Okt.

Wer bereits privat versichert ist und über steigende Beiträge klagt, hat oft mehr Möglichkeiten, als viele denken – nur eben nicht immer die naheliegendste.

Der Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers ist nach § 204 VVG ein gesetzlicher Anspruch: Sie können in einen anderen Tarif desselben Anbieters wechseln, und Ihre bereits angesparten Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Das ist in der Regel der unkompliziertere und risikoärmere Weg.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer bedeutet dagegen meist eine neue Gesundheitsprüfung. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann das zu Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Zudem wird nur ein Teil der Alterungsrückstellung, der sogenannte Übertragungswert, mitgenommen – der Rest verbleibt beim bisherigen Versicherer.

Warum steigen die Beiträge überhaupt? Neben dem Alter spielen medizinischer Fortschritt und steigende Gesundheitskosten eine Rolle, die regelmäßig in die Kalkulationsgrundlagen einfließen. Beitragsanpassungen sind in der PKV systembedingt und keine Ausnahme.

Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn der bestehende Tarif überdimensioniert ist, etwa mit Leistungen, die längst nicht mehr gebraucht werden, oder wenn beim selben Versicherer ein günstigerer Tarif mit vergleichbarem Leistungsniveau existiert.

Bei den Fristen gilt: Die reguläre Kündigungsfrist liegt meist bei drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres. Bei einer Beitragserhöhung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden kann.

Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein genauer Blick auf beide Optionen. Gerne prüfe ich für Sie, welcher Weg im Einzelfall der bessere ist.

 
 
 

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