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Beitragsbemessungsgrenze 2027: Was gutverdienende Angestellte jetzt wissen sollten

5. Okt.
1 Min. Lesezeit

2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung so stark wie selten zuvor. Gutverdienende Angestellte zahlen dadurch spürbar mehr. Hier erfahren Sie, was sich ändert und wann sich ein Blick auf die private Krankenversicherung lohnt.

Die Zahlen für 2027

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 76.500 Euro im Jahr bzw. 6.375 Euro im Monat (2026: 69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro).

Versicherungspflichtgrenze: 84.150 Euro im Jahr (2026: 77.400 Euro).

Grund für den kräftigen Anstieg ist neben der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung eine außerordentliche Anhebung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Werte stammen aus dem Referentenentwurf der Rechengrößenverordnung 2027; Bundeskabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen (Stand: Oktober 2026).

Was das für Sie bedeutet

Wer 6.375 Euro brutto im Monat oder mehr verdient, zahlt künftig auf zusätzliche 562,50 Euro Einkommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Allein beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sind das rund 82 Euro mehr im Monat, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Pflegebeitrag.

Gleichzeitig wird es schwieriger, in die private Krankenversicherung zu wechseln: Angestellte müssen 2027 mehr als 84.150 Euro im Jahr verdienen, um frei wählen zu können.

Lohnt sich jetzt der Blick auf die PKV?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sollte die steigenden GKV-Beiträge mit einem passenden privaten Tarif vergleichen – und dabei auch Familienplanung, Gesundheitszustand und die langfristige Beitragsentwicklung berücksichtigen. Für Selbstständige und Beamte gilt die Versicherungspflichtgrenze ohnehin nicht.

Gerne rechne ich Ihnen persönlich vor, wie sich die neuen Grenzen auf Ihre Situation auswirken.

 
 
 

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